Bundestagspetition – Ärztliche Homöopathie
Die Petition ist online!
Liebe Leserinnen und Leser,
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbachs Vorstoß, die homöopathischen Arzneimittel und anthroposophische Medizin, wie auch homöopathisch-ärztliche Leistungen aus dem Katalog der Satzungsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen zu streichen, stößt auf erheblichen Widerstand.
Nun hat ein breites Bündnis vieler Verbände eine Bundestagspetition auf den Weg gebracht, die seit dem 8. Februar online ist. Das Ziel: Bis zum 7. März müssen mindestens 50.000 Unterschriften zusammenkommen. Wenn jetzt jede unserer Mitgliedspraxen 100 Unterschriften sammeln würde, dann wäre dieses Ziel schnell mehr als erreicht!
Die Petition richtet sich direkt an den deutschen Bundestag und kann sowohl online als auch klassisch auf Papier unterzeichnet werden.
ONLINE: Über diesen Link kommen Sie zur Petition Nr. 162857: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2024/_01/_27/Petition_162857.nc.html. Wenn Sie noch nicht registriert sind, müssen Sie dies tun. Abgefragt werden Name und Adresse und über Ihre E-Mail-Adresse müssen Sie einen Link bestätigen. Das geht alles innerhalb von Minuten und ist unkompliziert. Dann können Sie sich einloggen und durch einen Klick die Petition unterzeichnen. Seit gestern haben das bereits mehr als 1.200 Menschen gemacht.
Unterschriftenliste: Hier können Sie die Unterschriftenliste herunterladen. Drucken Sie die Liste bitte aus und legen Sie sie in Ihre Praxis, in den Bio-Laden oder an jeden Ort, wo es passt. Die ausgefüllten Listen schicken Sie bitte an die angegebene Adresse des Petitionsausschusses. Eine Patienteninformation zum Herunterladen und Ausdrucken gibt es hier (schwarz/weiß oder farbig).
Die Petition wird unter anderem mit diesen Argumenten begründet:
Homöopathische und anthroposophische Verfahren und Arzneimittel sind beliebt und ausdrücklich erwünscht. Diese Methoden werden nach einer aktuellen Allensbach-Umfrage (2023) von rund 70 Prozent der Bevölkerung in Deutschland geschätzt und genutzt.
Satzungsleistungen werden ausschließlich aus den Eigenmitteln der jeweiligen Krankenkasse cnanziert. Versicherte, die diese Methoden nicht favorisieren, haben bereits die Option, in eine gesetzliche Krankenkasse zu wechseln, die andere Leistungen erstattet. Das Recht zur freien Methodenwahl sollte uneingeschränkt für alle Versicherten erhalten bleiben.
Der vorgeschlagene Ausschluss von homöopathischen und anthroposophischen Arzneimitteln und homöopathischen Verfahren als Satzungsleistung ist eine Diskriminierung. Diese Ungleichbehandlung würde vor allem chronisch Kranke, wirtschaftlich schlechter Gestellte und Frauen treffen. Zahlreiche andere Leistungen und Arzneimittel können hingegen weiter erstattet werden, obwohl sie kaum evaluiert sind.
Gemeinsam nehmen wir unsere Interessen war – für eine starke Homöopathie. Jede Unterschrift zählt! Vielen Dank für Ihre große Unterstützung! Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. Michaela Geiger
für den DZVhÄ-Bundesvorstand Medien- und Öffentlichkeitsarbeit Deutscher Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V. (DZVhÄ) Binzstr. 51, 13189 Berlin Tel: 030 – 325 97 34 13 Fax: 030 – 325 97 34 19 E-Mail: info(at)dzvhae.de www.dzvhae.de